Beruflicher Ethikkodex

Angelehnt an den Ethikkodex von NAADAC, der Vereinigung für Suchtfachkräfte

Inhaltsverzeichnis
Einleitung

Dieser Ethikkodex dient als Grundlage für ethische Überlegungen und als Orientierungshilfe. Die Begriffe „Suchtfachkräfte“ und „Behandelnde“ beziehen sich auf Psychologen, Berater, Fachpraktikanten und Freiwillige, die im Team von Siam Rehab Thailand tätig sind. Der Begriff „Klient“ bezieht sich – je nach Kontext – auf Einzelpersonen, Paare, Partner, Familien oder Gruppen.

Der Ethikkodex von Siam Rehab Thailand wurde verfasst, um die Ideale des Zentrums widerzuspiegeln und das Verhalten der Mitarbeiter zu regeln. Er stellt den verbindlichen Verhaltensstandard für die therapeutischen Mitarbeiter von Siam Rehab Thailand dar.

Dieser Kodex ist Ausdruck der Werte des Berufs im Suchtbereich und dient als Leitfaden für ethische Entscheidungen in der klinischen Praxis. Bei ethischen Beschwerden wird diese anhand des Ethikkodex von Siam Rehab Thailand geprüft. Der Kodex dient ebenfalls als Grundlage zur Beurteilung des Verhaltens der therapeutischen Mitarbeiter.

Neben der Festlegung konkreter ethischer Standards sollen sich die therapeutischen Mitarbeiter von Siam Rehab Thailand auch der folgenden Werte stets bewusst sein:

  • Autonomie: Jeder Person die Freiheit geben, ihr eigenes Schicksal zu wählen.

  • Gehorsam: Die Verantwortung, rechtliche und ethische Anweisungen zu befolgen.

  • Gewissensverweigerung: Die Verantwortung, Anweisungen abzulehnen, die rechtswidrig und/oder unethisch sind.

  • Wohltätigkeit (Beneficence): Anderen zu helfen.

  • Dankbarkeit: Das Gute, das wir empfangen, an andere weitergeben.

  • Kompetenz: Über das nötige Fachwissen und die Fähigkeiten verfügen, um Klienten im gewählten Fachgebiet angemessen zu behandeln, sowie auf dem neuesten Stand der Behandlungsmethoden, Theorien und Techniken bleiben.

  • Gerechtigkeit: Faire und gleiche Behandlung aller; andere gerecht und respektvoll behandeln.

  • Verantwortung (Stewardship): Vorhandene Ressourcen umsichtig und verantwortungsvoll einsetzen; etwas zurückgeben.

  • Ehrlichkeit und Offenheit: In allen Beziehungen zu Klienten, Kollegen, Geschäftspartnern und der Gemeinschaft die Wahrheit sagen.

Die Beratungsbeziehung

1.1. Wohlergehen des Klienten
Therapeutische Mitarbeiter tragen die Verantwortung dafür, die Sicherheit und das Wohlergehen ihrer Klienten zu gewährleisten. Sie handeln im besten Interesse jedes einzelnen Klienten mit Respekt, Einfühlungsvermögen und Mitgefühl. Alle Klienten sind mit Würde, Ehre und Respekt zu behandeln.

1.2. Aufgeklärte Einwilligung (Informed Consent)
Therapeutische Mitarbeiter stellen sicher, dass jeder Klient umfassend über die Behandlung informiert wird. Die Informationen müssen in klarer und verständlicher Sprache erfolgen und die Zwecke, Risiken, Grenzen und Kosten der Behandlung, zumutbare Alternativen, das Recht, Leistungen abzulehnen, sowie das Recht, die Einwilligung innerhalb festgelegter Fristen zu widerrufen, beinhalten. Rechte und Pflichten beider Seiten werden mündlich und schriftlich mit dem Klienten besprochen. Die Klienten bestätigen ihr Verständnis durch Unterzeichnung des Aufklärungsformulars.

1.3. Obligatorische Offenlegung (Mandatory Disclosure)
Die Offenlegung umfasst:

  • Eine eindeutige Erklärung zur Art der angebotenen Leistungen sowie der verwendeten Methoden und Theorien

  • Ziele, Techniken, Verfahren, Grenzen, potenzielle Risiken und Vorteile der Behandlung

  • Informationen über therapeutische Mitarbeiter, ihre Qualifikationen, Erfahrungen und ihren Beratungsansatz

  • Vertraulichkeit und deren Grenzen, einschließlich der Pflicht zur Gefährdungsmeldung

  • Der Einsatz von Technologie, einschließlich der Grenzen elektronischer Kommunikation und sozialer Netzwerke

  • Bedeutung von Diagnosen sowie Verwendungszwecke von Tests und Berichten

  • Das Recht des Klienten, Leistungen abzulehnen

  • Das Recht, die Behandlung durch in Ausbildung befindliches Personal ohne Angst vor Nachteilen zu verweigern

1.4. Grenzen der Vertraulichkeit
Therapeutische Mitarbeiter klären zu Beginn der Dienstleistung über die Art der Beziehung und die Grenzen der Vertraulichkeit auf, insbesondere wenn die Behandlung auf Wunsch oder Anweisung Dritter erfolgt.

1.5. Vielfalt (Diversity)
Therapeutische Mitarbeiter respektieren die Vielfalt ihrer Klienten und bieten kulturell sensible und ansprechende Leistungen an.

1.6. Diskriminierung
Therapeutische Mitarbeiter üben keine Form der Diskriminierung aus und unterstützen oder dulden diese nicht – unabhängig von ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Religion, Alter, Geschlechtsidentität, Nationalität, sexueller Orientierung, Familienstand, politischer Überzeugung, körperlicher oder geistiger Einschränkung, Gesundheitszustand, Wohnsituation oder wirtschaftlichem Status.

1.7. Verpflichtete Klienten
Bei gerichtlich oder behördlich verpflichteten Klienten erklären therapeutische Mitarbeiter zu Beginn die rechtlichen und ethischen Grenzen der Vertraulichkeit. Wenn ein Klient Leistungen ablehnt, wird über mögliche Konsequenzen informiert – unter Wahrung der Autonomie des Klienten.

1.8. Mehrere Therapeuten
Wenn ein Klient gleichzeitig mit anderen Sucht- oder Psychotherapeuten arbeitet, holen therapeutische Mitarbeiter eine unterzeichnete Schweigepflichtsentbindung (Release of Information, ROI) ein, um eine professionelle Zusammenarbeit zu ermöglichen.

1.9. Grenzen der Beziehung
Bei der Entscheidung, die Grenzen der professionellen Beziehung über den üblichen Rahmen hinaus zu erweitern, berücksichtigen therapeutische Mitarbeiter sorgfältig Risiken und Nutzen. Sie holen Supervision und Beratung ein und dokumentieren die Empfehlungen.

1.10. Mehrfache/Duale Beziehungen
Therapeutische Mitarbeiter vermeiden nach Möglichkeit doppelte Beziehungen zum Klienten. Ist dies nicht möglich, wird durch Supervision, Aufklärung und Dokumentation sichergestellt, dass professionelle Urteilsfähigkeit nicht beeinträchtigt wird und keine Ausbeutung stattfindet. Dazu zählen auch familiäre, persönliche oder geschäftliche Beziehungen.

1.11. Frühere Beziehungen
Wenn ein Klient bereits zuvor eine Beziehung zum Therapeuten hatte (auch locker oder in der Vergangenheit), ist vor Aufnahme der Behandlung Supervision einzuholen und deren Empfehlung zu dokumentieren. Die Verantwortung liegt beim Therapeuten.

1.12. Ehemalige Klienten
Vor dem Aufbau einer neuen beruflichen Beziehung mit ehemaligen Klienten holen therapeutische Mitarbeiter dokumentierte Supervision oder Beratung ein.

1.13. Gruppenbeziehungen
Wenn mehrere Personen als „Klient“ behandelt werden (z. B. in Gruppen), wird genau definiert, mit wem welche therapeutische Beziehung besteht. Es werden angemessene Vorkehrungen getroffen, um Gruppenmitglieder vor Schaden zu schützen.

1.14. Kommunikation
Informationen werden alters- und kulturgerecht vermittelt. Bei der Aufklärung über Einwilligungen wird eine klare Sprache verwendet. Kulturelle Implikationen werden berücksichtigt und dokumentiert.

1.15. Behandlungsplanung
Therapeuten erarbeiten gemeinsam mit dem Klienten individuelle Behandlungspläne. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf überarbeitet.

1.16. Behandlungsniveau
Therapeuten bieten ihren Klienten das höchstmögliche Maß an professioneller Versorgung und verwenden dabei geeignete, anerkannte Kriterien zur Sicherstellung angemessener und effektiver Behandlung.

1.17. Dokumentation
Therapeutische Mitarbeiter erstellen, schützen und speichern alle erforderlichen Dokumentationen gemäß gesetzlichen Vorgaben und internen Richtlinien.

1.18. Fürsprache (Advocacy)
Therapeuten setzen sich auf individueller, institutioneller und gesellschaftlicher Ebene für Klienten ein. Vor aktiver Fürsprache für einzelne Klienten wird deren schriftliche Zustimmung eingeholt.

1.19. Überweisungen
Wenn die Anliegen eines Klienten außerhalb des Fachgebiets oder der Qualifikation liegen, überweisen Therapeuten an geeignete, kultursensible Fachstellen.

1.20. Ausnutzung
Therapeuten sind sich ihrer Einflussposition bewusst und nutzen das Vertrauen und die Abhängigkeit von Klienten nicht aus. Sie setzen keine beschämenden, bedrohenden oder demütigenden Methoden ein und respektieren die Rechte und Würde jedes Klienten. Konversionstherapien werden abgelehnt.

1.21. Sexuelle Beziehungen
Therapeuten dürfen keine sexuellen oder romantischen Beziehungen mit aktuellen oder ehemaligen Klienten eingehen – weder persönlich noch online. Auch familiäre oder enge persönliche Beziehungen schließen eine therapeutische Beziehung aus.

1.22. Beendigungen
Behandlungen werden beendet, wenn sie nicht mehr erforderlich oder hilfreich sind oder der Therapeut nicht mehr objektiv arbeiten kann. Vor der Beendigung wird eine Abschlussberatung angeboten und bei Bedarf eine geeignete Weitervermittlung organisiert.

1.23. Vertretung
Bei Abwesenheiten wie Urlaub oder Krankheit sorgen Therapeuten für eine angemessene Vertretung.

1.24. Abbruch der Behandlung
Therapeuten brechen eine Behandlung nicht abrupt ab. Sie informieren Klienten rechtzeitig und unterstützen bei Entlassung, Überweisung oder Fortführung der Behandlung entsprechend den Bedürfnissen des Klienten.

1.25. Selbstüberweisungen
Selbstüberweisungen an die eigene Praxis sind nur gestattet, wenn dies von der überweisenden Einrichtung erlaubt ist. Andernfalls müssen alternative Anlaufstellen benannt werden.

1.26. Provisionen
Therapeuten nehmen keine Provisionen, Rückvergütungen oder Prämien für Überweisungen an oder geben solche weiter. Auch Gebührenteilungen sind unzulässig.

1.27. Eigennützige Interessen
Beziehungen zu Klienten dürfen nicht zum persönlichen Gewinn oder finanziellen Vorteil genutzt werden.

1.28. Unabhängig von der Vergütung
Jeder Klient erhält dieselbe Qualität an Betreuung – unabhängig davon, wie viel oder von wem gezahlt wird.

1.29. Geschenke
Wenn Klienten als Zeichen der Wertschätzung Geschenke machen wollen, prüfen Therapeuten die therapeutische Beziehung, den Geldwert des Geschenks sowie die Motivation beider Seiten, bevor sie annehmen oder ablehnen.

1.30. Virtuelle Beziehungen
Virtuelle persönliche oder romantische Beziehungen mit aktuellen oder ehemaligen Klienten sind untersagt.

Vertraulichkeit und geschützte Kommunikation

2.1. Vertraulichkeit
Therapeutische Mitarbeiter erkennen an, dass Vertraulichkeit und Anonymität grundlegende Prinzipien in der Suchtbehandlung sind. Sie nehmen die Verpflichtung an, die Identität und Privatsphäre jedes Klienten als vorrangige Aufgabe zu schützen. Informationen über Vertraulichkeit werden auf kulturell sensible Weise vermittelt.

2.2. Dokumentation
Therapeutische Mitarbeiter erstellen und pflegen eine angemessene Dokumentation. Alle Aufzeichnungen – unabhängig vom Medium (z. B. Cloud, Laptop, USB-Stick, externe Festplatte, Tablet, Computer oder Papier) – müssen sicher aufbewahrt werden. Der Zugang ist ausschließlich autorisierten Personen gestattet. Klienten werden im Rahmen der Einwilligungserklärung darüber informiert, wie ihre Daten gespeichert, gepflegt und gemäß den geltenden Gesetzen entsorgt werden.

2.3. Zugang zu Unterlagen
Während der Aufklärung klären die Mitarbeiter den Klienten über den Zugang zu eigenen Unterlagen auf. Auf schriftlichen Antrag erhalten Klienten in angemessener Weise Zugang zu den sie betreffenden Dokumentationen. Die Vertraulichkeit Dritter in den Unterlagen wird dabei gewahrt. Falls vollständiger Zugang dem Klienten schaden könnte, kann ein Behandlungszusammenfassung (Daten der Behandlung, Diagnosen, Behandlungsplan, Fortschritt) erstellt werden. Supervision oder Beratung wird eingeholt und dokumentiert, bevor Zugang gewährt oder eingeschränkt wird. Klienten wird bei der Interpretation der Aufzeichnungen Hilfestellung angeboten.

2.4. Informationsaustausch
Es finden regelmäßige Gespräche mit dem Klienten darüber statt, wie, wann und mit wem Informationen geteilt werden.

2.5. Offenlegung
Ohne schriftliche Zustimmung des Klienten werden keine vertraulichen Informationen über dessen Identität oder Hinweise, die auf diese schließen lassen, weitergegeben. Mündliche Zustimmung reicht nur im Notfall aus, sofern gesetzlich erlaubt oder vorgeschrieben.

2.6. Datenschutz
Therapeutische Mitarbeiter sowie die Einrichtungen, in denen sie tätig sind, gewährleisten, dass die Vertraulichkeit und Privatsphäre der Klienten durch alle Mitarbeitenden, Auszubildenden, Studenten, Verwaltungsangestellten und Freiwilligen geschützt wird.

2.7. Grenzen der Vertraulichkeit
Im Rahmen der Aufklärung werden die rechtlichen und ethischen Grenzen der Vertraulichkeit sowie gesetzlich vorgeschriebene Ausnahmen erklärt. Im Verlauf der Behandlung kann eine erneute Besprechung erforderlich sein.

2.8. Unmittelbare Gefahr
Wenn ein Klient eine eindeutige und akute Gefahr für sich selbst oder andere darstellt, dürfen Informationen auch ohne Zustimmung nur an Notfallpersonal weitergegeben werden. Bei Unsicherheit wird Supervision eingeholt und dokumentiert.

2.9. Gerichtliche Anordnungen
Bei gerichtlicher Anordnung zur Offenlegung vertraulicher Informationen holen die Mitarbeiter die schriftliche Zustimmung des Klienten ein, versuchen die Offenlegung zu verhindern oder zumindest auf ein notwendiges Minimum zu beschränken, um Schaden zu vermeiden.

2.10. Nur das Wesentliche
Bei zwingend erforderlicher Offenlegung werden ausschließlich die unbedingt notwendigen Informationen weitergegeben.

2.11. Interdisziplinäre Versorgung
Klienten werden informiert, wenn die Behandlung Teil einer interdisziplinären Betreuung ist. Klienten haben das Recht zu erfahren, wer dem Team angehört und welche Informationen geteilt werden.

2.12. Gesprächsumfeld
Vertrauliche Informationen werden nur an Orten besprochen, an denen die Privatsphäre des Klienten angemessen geschützt werden kann.

2.13. Leistungsträger
Vor der Weitergabe von Informationen an Dritte wie Krankenkassen oder andere Zahler wird die Zustimmung des Klienten eingeholt.

2.14. (nicht vorhanden, Sprung zu 2.15)

2.15. Verschlüsselung
Suchtfachkräfte setzen Verschlüsselung und andere Sicherheitsmaßnahmen ein, um die Vertraulichkeit elektronisch übertragener oder gespeicherter Informationen zu gewährleisten.

2.16. Verstorbene Klienten
Auch nach dem Tod eines Klienten bleibt die Vertraulichkeit bestehen. Gesetzliche Vorgaben und dokumentierte Wünsche des Klienten werden respektiert.

2.17. Gruppen-, Familien- oder Paartherapie
Die Rollen aller Beteiligten, die Grenzen der Vertraulichkeit und der Hinweis, dass absolute Vertraulichkeit durch alle Parteien nicht garantiert werden kann, werden zu Beginn klar erklärt.

2.18. Aufbewahrung und Entsorgung
Gesetzliche Vorschriften und organisationsinterne Richtlinien zur Speicherung, Übertragung und Entsorgung vertraulicher Klientendaten werden befolgt. Vertraulichkeit gilt unabhängig vom Medium der Dokumentation.

2.19. Videoaufnahmen
Vor Ton- oder Videoaufnahmen oder der Beobachtung durch Dritte wird eine informierte Einwilligung sowie eine Freigabeerklärung (Release of Information) eingeholt. Klienten werden umfassend über Zweck, Zugang, Aufbewahrung und Entsorgung der Aufnahmen informiert.

2.20. Aufzeichnung von Online-Therapien
Vor der Aufzeichnung elektronischer Therapiesitzungen wird eine informierte Einwilligung und schriftliche Freigabe eingeholt. Zuvor erfolgt Beratung oder Supervision, deren Empfehlungen dokumentiert werden. Klienten werden über Speicherung, Verwaltung, Entsorgung und Zeitrahmen aufgeklärt.

2.21. Hinweis auf gesetzliche Regelungen
Jede Weitergabe schriftlicher Informationen wird von einem Hinweis auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen begleitet. Klienten werden über Empfänger und Zweck der Offenlegung informiert.

2.22. Datenübermittlung
Sofern keine Ausnahmen gelten, wird vor Weitergabe von Unterlagen an Dritte eine schriftliche Einwilligung eingeholt. Empfänger werden über den vertraulichen Charakter der Daten informiert.

2.23. Schriftliche Zustimmung
Vertrauliche Informationen über vergangene, gegenwärtige oder potenzielle Klienten dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht weitergegeben werden.

2.24. Interdisziplinäre Beratung
Vertrauliche Informationen werden externen Fachpersonen – darunter Ärzte, Bewährungshelfer, Psychiater – nur mit schriftlicher Zustimmung des Klienten übermittelt.

2.25. Gesundheitsstatus
Gesetzliche Vorgaben zur Offenlegung von Gesundheitsinformationen des Klienten werden eingehalten.

2.26. Speicherung und Entsorgung
Klientendaten werden gemäß gesetzlichen Vorgaben und professionellen Standards sicher gespeichert, geschützt und entsorgt.

2.27. Vertretung bei Abwesenheit
Vertretende Therapeuten behandeln Klienten im Falle einer vorübergehenden Abwesenheit mit der gleichen Sorgfalt und Vertraulichkeit wie ihre eigenen Klienten.

2.28. Beendigung der Praxis
Im Falle von Praxisaufgabe, Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Therapeuten wird die Vertraulichkeit der Klienten gewahrt. Falls vorgesehen, wird ein verantwortlicher Verwahrer für Unterlagen benannt.

2.29. Konsultation
Informationen dürfen nur zu beruflichen Zwecken mit externen Beratern geteilt werden. Nur die für die Konsultation relevanten Inhalte dürfen weitergegeben werden. Der Schutz der Identität und Privatsphäre des Klienten hat Vorrang. Ohne schriftliche Einwilligung dürfen keine identifizierenden Informationen weitergegeben werden. Informationen werden nur in angemessenem Rahmen und Umfang geteilt.

Berufliche Verantwortung und Standards am Arbeitsplatz

3. Berufliche Verantwortung und Standards am Arbeitsplatz

3.1. Verantwortung
Therapeutische Mitarbeiter halten sich an den Ethikkodex von Siam Rehab Thailand. Sie lesen, verstehen und befolgen diesen Kodex und halten sich an die geltenden gesetzlichen Vorschriften.

3.2. Integrität
Therapeutische Mitarbeiter handeln mit Integrität. Sie bewahren Integrität in beruflichen wie privaten Beziehungen und Tätigkeiten. Sie kommunizieren gegenüber Klienten, Kollegen und der Öffentlichkeit ehrlich, klar und angemessen – unabhängig vom Kommunikationsmedium.

3.3. Diskriminierung
Therapeutische Mitarbeiter diskriminieren weder Klienten noch deren Familien, Studenten, Mitarbeitende, Freiwillige, Auszubildende oder Forschungsteilnehmende aufgrund von Herkunft, Ethnie, Alter, Behinderung, Religion, Spiritualität, Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, Partnerschaftsstatus, Schwangerschaft, Sprachwahl, sozioökonomischem oder Einwanderungsstatus oder aus anderen Gründen.

3.4. Nichtdiskriminierende Haltung
Therapeutische Mitarbeiter bieten wertfreie und nichtdiskriminierende Leistungen an, wahren professionelle und persönliche Grenzen und nutzen keine Beziehungen zu ihrem Vorteil aus.

3.5. Betrug
Therapeutische Mitarbeiter beteiligen sich nicht an Unehrlichkeit, Betrug oder Täuschung.

3.6. Verstöße
Folgende Handlungen gelten als Verstoss gegen den Kodex und können zu Sanktionen bis hin zum dauerhaften Ausschluss aus Siam Rehab Thailand führen:

  • Nichtanzeige von Verurteilungen wegen eines Verbrechens oder einschlägiger Vergehen

  • Beteiligung an Handlungen, die zu einer solchen Verurteilung führen könnten

  • Disziplinarmaßnahmen durch andere Organisationen oder Lizenzentzug

  • Berufliche Tätigkeit trotz Beeinträchtigung

  • Fortgesetzte Berufsausübung nach Lizenzverlust

  • Verweigerung der Mitarbeit bei Ethikverfahren

3.7. Belästigung
Therapeutische Mitarbeiter beteiligen sich an keiner Form von Belästigung, einschließlich sexueller Belästigung.

3.8. Qualifikationsnachweise
Therapeutische Mitarbeiter geben nur anerkannte Abschlüsse und Zertifikate an. Institutionen und Ausbildungen werden korrekt dargestellt.

3.9. Gültigkeit von Nachweisen
Nur gültige, aktive Lizenzen und Zertifikate werden beworben.

3.10. Korrekte Angaben
Falsche oder irreführende Angaben zu Qualifikationen oder Zugehörigkeiten werden berichtigt. Für die Richtigkeit öffentlicher Aussagen wird Verantwortung übernommen.

3.11. Darstellung der Qualifikation
Qualifikationen, Ausbildungen, Erfahrungen und Mitgliedschaften werden korrekt angegeben. Eine Anstellung erfolgt nur bei vorhandener oder nachweisbar zu erwerbender Kompetenz.

3.12. Zuständigkeitsbereich
Es werden nur Leistungen angeboten, für die Kompetenz besteht. Die Leistungen müssen wissenschaftlich fundiert, evidenzbasiert und zielgerichtet sein.

3.13. Kompetenzgrenzen
Leistungen erfolgen nur innerhalb des eigenen Kompetenzbereichs, der durch Ausbildung, Erfahrung, Supervision und Zulassung nachgewiesen ist.

3.14. Fachliche Entwicklung
Neue Fachgebiete werden nur mit entsprechender Weiterbildung, Supervision und unter Schutz der Klienten betreten.

3.15. Bildung
Weiterbildung wird als wesentliche Voraussetzung für die professionelle Entwicklung und Integrität anerkannt.

3.16. Fortbildung
Therapeutische Mitarbeiter bilden sich fortlaufend weiter und halten sich über Forschung und bewährte Verfahren auf dem Laufenden.

3.17. Selbstreflexion
Regelmäßige Selbstbeobachtung und Selbstpflege zur Erhaltung der professionellen Leistungsfähigkeit sind verpflichtend.

3.18. Wissenschaftlichkeit
Verwendete Methoden müssen wissenschaftlich fundiert, theoriebasiert und evidenzgestützt sein. Schädliche Verfahren dürfen nicht angewandt werden.

3.19. Innovation
Neue oder innovative Methoden dürfen nur nach Risikoabwägung, Dokumentation, Einwilligung und Supervision eingesetzt werden.

3.20. Multikulturelle Kompetenz
Therapeutische Mitarbeiter erwerben Wissen, Haltungen und Fertigkeiten zur kultursensiblen Arbeit mit Klienten aus verschiedenen Herkunftskontexten.

3.21. Primärversorgung
Therapeutische Mitarbeiter können medizinisches Personal zur Zusammenarbeit und zum bedachten Umgang mit psychoaktiven Substanzen aufklären.

3.22. Medizinische Notwendigkeit
In medizinischen Ausnahmefällen erkennen Mitarbeiter den begrenzten Einsatz psychoaktiver Substanzen an und unterstützen deren kontrollierte Anwendung.

3.23. Zusammenarbeit mit Medizin
Es besteht Zusammenarbeit mit medizinischem Fachpersonal zur Unterstützung medikamentös behandelter Klienten.

3.24. Interdisziplinäre Teams
Die Zusammenarbeit in Teams erfolgt mit Fokus auf das Wohlergehen des Klienten. Bei ethischen Bedenken wird zuerst intern, dann über Supervision eine Lösung gesucht.

3.25. Kollegialität
Der respektvolle, faire und kooperative Umgang mit Kollegen und Fachpersonen wird gepflegt.

3.26. Zusammenarbeit
Beratung erfolgt nicht parallel zu anderen Fachpersonen ohne deren Zustimmung oder bis zur Beendigung der bestehenden Beziehung.

3.27. Qualifiziertes Personal
Nur entsprechend qualifiziertes und zugelassenes Fachpersonal wird eingestellt oder empfohlen.

3.28. Interessenvertretung (1)
Fachkräfte setzen sich für Klientenrechte ein, beteiligen sich an Aufklärung über Sucht und engagieren sich gegen Stigmatisierung.

3.29. Interessenvertretung (2)
Öffentliche Bildungsarbeit zur Entstigmatisierung von Suchterkrankungen ist möglich und erwünscht.

3.30. Wissenstand
Öffentliche Aussagen zur Suchtbehandlung beruhen auf aktuellem Wissensstand und werden nicht verzerrt dargestellt.

3.31. Rolle und Verantwortung
Private Meinungen werden klar von Aussagen als Vertreter von Siam Rehab Thailand getrennt.

3.32. Öffentliche Aussagen
Abwertende Äußerungen über Siam Rehab, den Beruf oder gesetzgebende Personen sind in jeder Form untersagt.

3.33. Berufsverbände
Engagement in Fachverbänden zur beruflichen Weiterentwicklung ist möglich.

3.34. Politikgestaltung
Die Mitwirkung an gesetzgeberischen Prozessen und Suchtpolitik ist erlaubt.

3.35. Eigene Beeinträchtigung (1)
Bei Anzeichen für physische, psychische oder emotionale Beeinträchtigung ist professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

3.36. Kollegiale Beeinträchtigung (2)
Bei Anzeichen für berufliche Beeinträchtigung von Kollegen erfolgt Hilfe und Meldung entsprechend gesetzlicher Vorgaben.

3.37. Überweisungen
Selbstüberweisungen in eigene Praxen erfolgen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung. Interessenskonflikte werden durch Supervision geklärt.

3.38. Praxisaufgabe
Bei Beendigung der Tätigkeit wird vorgesorgt, z. B. durch Vertretung, Dokumentation und Regelung von Nachbetreuung.

3.39. Testimonials
Vor der Verwendung von Testimonials erfolgt ein Gespräch über Risiken und schriftliche Zustimmung.

3.40. Berichte
Berichte an Dritte (z. B. Gerichte, Kostenträger) erfolgen ehrlich, sachlich und objektiv.

3.41. Fachliche Aussagen
Fachäußerungen auf öffentlichen Plattformen beruhen auf Wissenschaft, Forschung und dem Ethikkodex.

3.42. Doppelrolle
Bei mehreren Rollen in einem Verfahren (z. B. Gericht) werden Erwartungen und Grenzen der Vertraulichkeit geklärt.

3.43. Missstände
Bei Kenntnis illegaler, diskriminierender oder unethischer Praktiken wird die Leitung informiert. Mitarbeiter dürfen deswegen nicht benachteiligt werden.

3.44. Supervision (1)
Nur mit entsprechender Qualifikation werden Supervision oder Beratung angeboten. Es wird bei Bedarf weiterverwiesen.

3.45. Supervision (2)
Vor Beginn der Supervision werden Ziele, Rollen, Kosten, Risiken und Vertraulichkeit schriftlich und mündlich erklärt.

3.46. Urheberrecht
Es wird auf geistiges Eigentum geachtet. Plagiate sind unzulässig.

Arbeiten in einer kulturell vielfältigen Welt

4.1. Respekt
Therapeutische Mitarbeiter verfügen über Wissen und Bewusstsein für kulturelle, individuelle, gesellschaftliche und rollenbezogene Unterschiede der Klienten, die sie in unterschiedlichen Behandlungssettings betreuen. Sie erbringen Leistungen mit angemessenem Respekt vor den grundlegenden Rechten, der Würde und dem Wert aller Klienten.

4.2. Kulturelle Demut
Therapeutische Mitarbeiter zeigen kulturelle Demut. Sie pflegen eine zwischenmenschliche Haltung, die sich auf den anderen orientiert und die kulturelle Identität des Gegenübers akzeptiert – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Klienten, Kollegen, Mitarbeitende, Arbeitgeber, Freiwillige, Vorgesetzte und Auszubildende.

4.3. Bedeutungen
Therapeutische Mitarbeiter sind bereit, über verschiedene kulturelle Bedeutungen von Vertraulichkeit und Privatsphäre zu sprechen. Ebenso sind sie offen für unterschiedliche Sichtweisen zur Weitergabe von Informationen – im Dialog mit Klienten und Supervisoren.

4.4. Persönliche Überzeugungen
Therapeutische Mitarbeiter entwickeln ein Bewusstsein für ihre eigenen persönlichen, beruflichen und kulturellen Werte und Überzeugungen. Sie erkennen an, welche dieser Werte mit jenen der Klienten übereinstimmen oder in Konflikt stehen könnten. Kulturelle oder wertbasierte Unterschiede dürfen nicht als Rechtfertigung für Diskriminierung dienen. Bei Differenzen wird Supervision oder Beratung eingeholt und dokumentiert, um Voreingenommenheit, Urteile oder Mikroaggressionen zu vermeiden.

4.5. Herkunft und Tradition
Therapeutische Mitarbeiter üben kulturelle Demut und akzeptieren die Werte, Normen und das kulturelle Erbe ihrer Klienten. Sie dürfen ihre eigenen Werte oder Überzeugungen nicht den Klienten aufzwingen.

4.6. Glaubwürdigkeit
Therapeutische Mitarbeiter handeln glaubwürdig, kompetent und vertrauenswürdig. Sie verwenden ein Rahmenkonzept kultureller Demut, um Vielfalt in Werten, Kommunikationsstilen und kulturellen Erwartungen zu berücksichtigen.

4.7. Rollenverständnis
Therapeutische Mitarbeiter respektieren die Rolle von Familienmitgliedern, sozialen Unterstützungsstrukturen, kulturellen Hierarchien, Werten und Überzeugungen innerhalb der Kultur des Klienten. Bei der Einschätzung von Problemen und der Planung von Interventionen berücksichtigen sie soziale, ökologische und politische Einflussfaktoren.

4.8. Methodik
Therapeutische Mitarbeiter setzen nur evidenzbasierte, wirksamkeitsorientierte Methoden ein, die für die betreuten Zielgruppen geeignet sind. Sie nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil, um spezielles Wissen und Verständnis für die Gruppen zu erwerben, mit denen sie arbeiten. Dabei erlangen sie die notwendige Fachkompetenz und Sensibilität für kultursensible Arbeitsweise.

4.9. Interessenvertretung
Therapeutische Mitarbeiter setzen sich aktiv für die Bedürfnisse der verschiedenen Bevölkerungsgruppen ein, die sie betreuen.

4.10. Personalgewinnung
Therapeutische Mitarbeiter können sich für die Gewinnung und Bindung von Fachkräften aus verschiedenen kulturellen Gruppen einsetzen und diese unterstützen.

4.11. Kulturspezifische Bedürfnisse
Therapeutische Mitarbeiter erkennen an, dass herkömmliche Beratungsstile nicht den Bedürfnissen aller Klienten gerecht werden. Sie besprechen mit dem Klienten, wie dessen Betreuung am besten gestaltet werden kann. Bei der Arbeit mit Personen, die spezielle kulturspezifische Bedürfnisse haben, wird Supervision oder Beratung eingeholt und dokumentiert.

Diagnostik, Bewertung und Interpretation

5.1. Diagnostik
Therapeutische Mitarbeiter setzen diagnostische Verfahren angemessen im Rahmen des Beratungsprozesses ein und berücksichtigen dabei die persönlichen und kulturellen Kontexte der Klienten. Es werden geeignete und validierte Instrumente zur Beurteilung psychischer Gesundheit, Suchterkrankungen und anderer relevanter Aspekte entwickelt und/oder verwendet.

5.2. Zuverlässigkeit
Es werden nur Diagnoseinstrumente verwendet, deren Gültigkeit und Zuverlässigkeit für die betreffende Zielgruppe nachgewiesen sind und für deren Anwendung und Interpretation eine ausreichende Schulung erfolgt ist. Bei computergestützten Verfahren ist vor deren Anwendung sicherzustellen, dass das zugrunde liegende Konstrukt und das Instrument bekannt und verstanden sind.

5.3. Gültigkeit (Validität)
Bei der Auswahl von Instrumenten berücksichtigen therapeutische Mitarbeiter deren Validität, Zuverlässigkeit, psychometrische Grenzen und Angemessenheit. Schlussfolgerungen, Diagnosen und Empfehlungen beruhen auf mehreren relevanten Datenquellen.

5.4. Erklärung
Vor der Durchführung einer diagnostischen Maßnahme wird der Klient über deren Art, Zweck und geplante Verwendung der Ergebnisse informiert – in verständlicher Sprache und auf Augenhöhe, ggf. auch gegenüber rechtlich bevollmächtigten Personen.

5.6. Durchführung
Die Diagnostik erfolgt in einer störungsfreien und angemessenen Umgebung. Bei technologiebasierten Verfahren wird sichergestellt, dass diese korrekt funktionieren und zuverlässige Ergebnisse liefern.

5.7. Kulturelle Einflüsse
Therapeutische Mitarbeiter erkennen an, dass kulturelle Hintergründe die Wahrnehmung und Deutung von Problemen beeinflussen. Sie berücksichtigen historische Traumata und gesellschaftliche Vorurteile, die zur Fehl- oder Überpathologisierung bestimmter Gruppen geführt haben. Eigene und fremde Vorurteile werden reflektiert und adressiert. Die kulturellen Erfahrungen des Klienten fließen in Diagnose und Behandlungsplanung mit ein.

5.8. Diagnosestellung
Die Diagnose von psychischen und substanzbezogenen Störungen erfolgt im Rahmen des jeweiligen Kompetenz- und Zulassungsbereichs. Verwendete Verfahren zur Festlegung des Behandlungsniveaus werden sorgfältig ausgewählt und fachgerecht angewendet.

5.9. Ergebnismitteilung
Bei der Entscheidung, wann und wie Testergebnisse mitgeteilt werden, berücksichtigen therapeutische Mitarbeiter das Wohl des Klienten, bestehende Absprachen und das gegenseitige Verständnis.

5.10. Missbrauch von Ergebnissen
Testergebnisse und deren Interpretationen dürfen nicht missbraucht oder manipuliert werden. Klienten haben ein Recht auf Einsicht in die Ergebnisse, Diagnosen und Bewertungen – in einer verständlichen und nicht schädigenden Form. Maßnahmen werden ergriffen, um den Missbrauch durch Dritte zu verhindern.

5.11. Normierte Tests
Wenn Instrumente eingesetzt werden, die nicht auf die Zielpopulation des Klienten normiert sind, geschieht dies mit besonderer Vorsicht. In solchen Fällen wird Supervision oder Beratung eingeholt und dokumentiert.

5.12. Überweisungen
Bei Überweisungen zur Fremddiagnostik werden gezielte und relevante Informationen über den Klienten weitergegeben, damit geeignete Instrumente zum Einsatz kommen.

5.13. Sicherheit und Urheberrecht
Die Integrität und Sicherheit von Tests und Diagnosedaten wird gewahrt – auch im Hinblick auf rechtliche und vertragliche Verpflichtungen. Ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers dürfen keine veröffentlichten Tests oder Bestandteile davon reproduziert oder verändert werden. Die Urheber und Herausgeber werden genannt.

5.14. Forensische Diagnostik – Teil 1
Bei forensischen Untersuchungen klären therapeutische Mitarbeiter den Klienten mündlich und schriftlich darüber auf, dass es sich nicht um eine therapeutische Beziehung, sondern um eine Begutachtung handelt. Empfänger des Gutachtens werden vorab benannt. Eine schriftliche Einwilligung der betroffenen Person oder ihrer gesetzlichen Vertretung wird eingeholt – außer bei behördlicher Anordnung zur Begutachtung ohne Zustimmung. Bei Personen ohne Einwilligungsfähigkeit erfolgt die Einwilligung durch Eltern oder gesetzliche Vertreter.

5.15. Forensische Diagnostik – Teil 2
Forensische Gutachten basieren auf überprüfbaren, objektiven Befunden aus dem Diagnose- und Dokumentationsprozess. Die daraus resultierenden Einschätzungen sind fachlich neutral und datenbasiert.

5.16. Doppelte Beziehungen
Therapeutische Mitarbeiter führen keine forensische Diagnostik bei aktuellen oder ehemaligen Klienten, deren Partnern oder Familienmitgliedern durch. Es erfolgt keine Beratung der Personen, die forensisch begutachtet werden. Doppelte Beziehungen – insbesondere zu nahestehenden Personen – werden vermieden, um Interessenkonflikte und Beeinträchtigungen zu verhindern.

Soziale Medien

6.1. Freundschaftsanfragen
Therapeutische Mitarbeiter gehen mit Bedacht vor, wenn sie Freundschaftsanfragen von Klienten in sozialen Netzwerken oder per E-Mail erhalten. Solche Anfragen dürfen nur nach Beendigung der therapeutischen Beziehung angenommen werden. Wenn Fachkräfte sowohl eine berufliche als auch eine private Präsenz in sozialen Medien pflegen, sind separate Profile und Webseiten zu führen, die eine klare Trennung zwischen beruflicher und privater Online-Präsenz gewährleisten.

6.2. Nutzung sozialer Medien
Im Rahmen der aufgeklärten Einwilligung klären therapeutische Mitarbeiter ihre Klienten über die Vorteile, inhärenten Risiken (einschließlich fehlender Vertraulichkeit) und erforderlichen Grenzen im Umgang mit sozialen Medien auf. Es wird transparent über die Richtlinien und Verfahren zur Nutzung sozialer Medien in der therapeutischen Beziehung informiert. Die Privatsphäre der Klienten in sozialen Netzwerken wird respektiert – Recherchen zu Klienten oder Supervisees erfolgen nur nach ausdrücklicher Zustimmung.

Lösung ethischer Fragestellungen

7.1. Ethikkodex
Therapeutische Mitarbeiter halten sich an den Ethikkodex von Siam Rehab Thailand und kennen die geltenden Richtlinien und Verfahren zur Handhabung von Bedenken in Bezug auf unethisches Verhalten auf allen Ebenen. Sie fordern dieselben ethischen und rechtlichen Standards auch von anderen Fachkräften ein und ergreifen geeignete Maßnahmen, um deren Einhaltung zu sichern. Ethische Fragestellungen werden durch offene und direkte Kommunikation aller Beteiligten sowie durch Supervision und/oder Beratung gelöst. Ethisches Verhalten wird in den beruflichen Alltag integriert. Fortlaufende Weiterbildung zu ethischen und rechtlichen Fragestellungen ist verpflichtend. Das Wohlergehen und Vertrauen der Klienten hängen von einem hohen Maß an Professionalität ab.

7.2. Unterstützung
Therapeutische Mitarbeiter befürworten und unterstützen den Ethikkodex von Siam Rehab Thailand sowie weitere relevante Ethikkodizes ihrer Berufs- oder Zulassungsorganisationen. Unwissenheit oder Missverständnisse über ethische Verpflichtungen können nicht als Entschuldigung für unethisches Verhalten herangezogen werden.

7.3. Entscheidungsmodell
Bei ethischen Dilemmata verwenden und dokumentieren therapeutische Mitarbeiter ein geeignetes ethisches Entscheidungsmodell. Dieses umfasst unter anderem:

  • Supervision oder Beratung zum Sachverhalt

  • Prüfung relevanter ethischer Standards, Prinzipien und Gesetze

  • Entwicklung möglicher Handlungsoptionen

  • Abwägung von Risiken und Vorteilen jeder Option

  • Auswahl einer objektiven Entscheidung auf Basis der Umstände und des Wohls aller Beteiligten

  • Reflexion und ggf. Korrektur nach Umsetzung der Entscheidung

7.4. Untersuchungen
Das Ethikkomitee oder die Geschäftsleitung von Siam Rehab Thailand hat die Befugnis, Untersuchungen bei mutmaßlichem Fehlverhalten therapeutischer Mitarbeiter durchzuführen, Entscheidungen zu treffen und disziplinarische Maßnahmen zu ergreifen.

7.5. Mitwirkungspflicht
Therapeutische Mitarbeiter sind verpflichtet, an der Umsetzung des Ethikkodex mitzuwirken und sich an alle daraus resultierenden Entscheidungen und Maßnahmen zu halten. Die Weigerung zur Mitwirkung gilt als Verstoß gegen den Kodex.

7.6. Kooperation
Therapeutische Mitarbeiter unterstützen die Durchsetzung des Ethikkodex. Sie kooperieren mit Untersuchungen, Verfahren und Anforderungen des Ethikkomitees von Siam Rehab Thailand, anderer Berufsverbände oder staatlicher Zulassungsbehörden.

7.7. Interessenskonflikte in der Organisation
Kommt es zu einem Konflikt zwischen ethischen Verpflichtungen und den Richtlinien oder Vorschriften einer Einrichtung, holen therapeutische Mitarbeiter Supervision oder Beratung ein und dokumentieren diese, um die nächsten Schritte zu bestimmen.

7.8. Loyalitätskonflikt
Sollten organisatorische Vorgaben im Widerspruch zum Ethikkodex von Siam Rehab Thailand stehen, analysieren therapeutische Mitarbeiter die Natur des Konflikts, besprechen ihn mit einem Vorgesetzten oder geeigneten Ansprechpartner und bekräftigen ihre Verpflichtung gegenüber dem Ethikkodex. Es werden interne Wege genutzt, um die Bedenken anzusprechen.

7.9. Verstöße ohne Schaden
Wird ein ethischer Verstoß festgestellt, bei dem kein Schaden entstanden ist, versuchen therapeutische Mitarbeiter – sofern möglich und unter Wahrung der Vertraulichkeit – den Sachverhalt direkt mit der betreffenden Fachkraft zu klären.

7.10. Verstöße mit potenziellem oder tatsächlichem Schaden
Wird ein ethischer Verstoß festgestellt, bei dem Schaden entstanden ist oder droht, informieren therapeutische Mitarbeiter Siam Rehab Thailand und ggf. betroffene Klienten. Vor Einreichung einer Beschwerde wird Supervision oder Beratung eingeholt, die Empfehlungen und getroffene Entscheidungen werden dokumentiert.

7.11. Haftungsausschluss
Das Ethikkomitee, die Geschäftsführung oder das Personal von Siam Rehab Thailand können nicht als Beschuldigte in Verfahren nach diesem Kodex benannt werden, wenn deren Handeln im Rahmen ihrer Aufgabe zur ethischen Aufarbeitung erfolgt ist.

7.12. Beratung bei Unsicherheit
Bei Unsicherheiten darüber, ob ein bestimmtes Verhalten oder Vorgehen gegen den Ethikkodex verstößt, holen therapeutische Mitarbeiter Beratung und Anleitung durch Vorgesetzte, Berater oder das Ethikkomitee ein. Es wird mit sachkundigen Personen Rücksprache gehalten, die über ethisches Verhalten, den Kodex von Siam Rehab Thailand und die rechtlichen Rahmenbedingungen informiert sind.

Sie können uns jederzeit kontaktieren, wenn Sie Fragen oder Anliegen zu unserem Reha-Ethikkodex haben.

Unsere Adresse

Zum Schutz und zur Wahrung der Privatsphäre unserer Klienten sind Besuche nur nach vorheriger Genehmigung gestattet.
Name: Siam Rehab
Adresse: 109 Moo 12 Patueng, Bezirk Mae Chan, Chiang Rai 57110, Thailand
Telefon: +66 979436477